Beim Verkehrsrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, mit welchem der private Bürger am ehesten in Kontakt gerät. Eine Verkehrsordnungswidrigkeit unterläuft jedem einmal. Auch ein Verkehrsunfall ist häufig nicht zu vermeiden und kann den geübtesten Fahrer treffen. In solchen Fällen lohnt es sich in den meisten Fällen, uns zu konsultieren, damit Ihre Schadensersatzansprüche vollständig und schnell befriedigt werden können.
Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen
- bei Verkehrsstrafsachen
- bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
- bei Verlust des Führerscheines