In erbrechtlichen Angelegenheiten beraten wir den Erblasser hinsichtlich seiner testamentarischen Gestaltung, den Erben oder die Erbengemeinschaft im Anschluss an den Erbfall und auch den Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten.
Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Errichtung Ihres Testamentes oder Erbvertrages
- bei der Regelung der Unternehmensnachfolge
- bei der Errichtung des Nachlassverzeichnisses
- bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- bei der Durchsetzung Ihres Vermächtnisanspruches
- bei der Durchsetzung Ihres Pflichtteilsanspruches