Fragen des Medizinrechtes treten in letzter Zeit aufgrund der ständigen Veränderungen im Gesundheitswesen mehr und mehr in den Vordergrund. Dabei sind Ärzte und Patienten in unterschiedlicher Weise aber in gleicher Intensität betroffen.
Wir beraten und vertreten Sie
- bei der Durchsetzung oder Abwehr von Haftpflichtansprüchen nach ärztlichen Kunstfehlern
- bei der Durchsetzung von berechtigten und der Abwehr unberechtigter Honoraransprüche von Ärzten und Therapeuten
- bei Problemen zwischen Ärzten und Kassenärztlichen Vereinigungen
- bei Problemen aus dem Bereich der Krankenversicherungen
- bei der Begründung und Auseinandersetzung von ärztlichen Kooperationen (Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft)