In familienrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir die Ehefrau oder den Ehemann im Rahmen einer Ehescheidung. Bei Fragen der Unterhaltsgewährung beraten und vertreten wir die unterhaltsberechtigte Person oder auch die unterhaltsverpflichtete Person, wobei die Unterhaltsberechnungen computergestützt erfolgen. Im Rahmen der Beratung wird gemeinsam mit dem Mandanten ein Konzept erarbeitet, wonach eine zügige Durchführung eines eventuell erforderlichen gerichtlichen Verfahrens angestrebt wird und gleichzeitig Raum für die persönlichen Vorstellungen des Mandanten besteht. Auf dieser Basis kann sodann eine fachgerechte Verhandlung geführt werden.
Wir beraten und vertreten Sie
- beim Abschluss eines Ehevertrages
- im Verfahren der Ehescheidung
- beim Abschluss einer Ehescheidungsvereinbarung
- bei Fragen der Unterhaltspflicht zwischen getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten, zwischen Kinder und Eltern oder Eltern und Kindern
- Regelung der Altersversorgung im Rahmen der Ehescheidung
- Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit den Kindern
- Regelung der Vermögensauseinandersetzung