In mietrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerberäumen und Wohnräumen. Die innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder beim Erwerb eines Grundstücks entstehenden Fragen werden gleichfalls von unserem Beratungsangebot umfasst.
Wir beraten und vertreten Sie
- beim Erwerb oder Verkauf eines Grundstücks
- bei Regelungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- beim Abschluss eines Mietvertrages über Gewerberäume oder Wohnraum
- im Falle einer Kündigung des Mietverhältnisses
- bei der Bestimmung des Umfangs der Renovierungsarbeiten bei Auszug aus der Wohnung
- bei Mieterhöhungen
- bei Umlage der Nebenkosten des Vermieters